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Die notwendigen Bauarbeiten

Die Bauarbeiten, die für die Instandhaltung der Immobilie und ihrer Einrichtungen notwendig sind (die die Bewohnbarkeit, die Wasserdichtigkeit, die Sicherheit usw. betreffen), müssen von allen Eigentümern bezahlt werden; es ist die Versammlung der Eigentümer, die entscheidet, ob die Arbeiten wirklich notwendig sind. In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es ratsam, bei der Beurteilung der Unverzichtbarkeit der Arbeit Vorsicht walten zu lassen, da eine Umlage dieser Kosten dazu führen könnte, dass mehr als ein Nachbar in Zahlungsverzug gerät.

Schuldner

Ein Eigentümer, der mit seinen Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft nicht auf dem Laufenden ist, ist ein Schuldner. Die Schulden können sich auf die Quoten der ordentlichen Ausgaben oder auf die Quoten für außerordentliche Ausgaben auswirken, die ordnungsgemäß genehmigt wurden und die bereits von den Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft zu begleichen sind. Wenn jemand mit einer bestimmten Ausgabe nicht einverstanden ist, muss er seine Argumente auf der Mitgliederversammlung vorbringen. Wenn die Mitgliederversammlung ihre Zustimmung erteilt hat und diese Person weiterhin nicht zufrieden ist, kann sie die Vereinbarung vor Gericht anfechten, aber die Kosten werden bereits gemäß den Bedingungen der Zustimmung fällig, auch wenn das Gericht die Vereinbarung später annulliert.

Beschlüsse

Beschlüsse, die Einstimmigkeit erfordern, sind alle diejenigen, die die Billigung oder Änderung des konstitutiven Titels oder der Statuten der Eigentümergemeinschaft beinhalten. Änderungen in der Struktur des Gebäudes oder der gemeinsamen Elemente: Bau neuer Stockwerke, Änderungen der Fassade, Einbau eines Schwimmbads... Änderung der Beteiligungskosten an den gemeinsamen Ausgaben.

Mit einer Mehrheit von 3/5
Schaffung oder Abschaffung der Dienste wie Aufzug, Pförtnerloge, Hausmeister, Überwachung oder andere gemeinsame Einrichtungen von allgemeinem Interesse (Geräte, die die Energie- oder Wassereffizienz des Gebäudes verbessern...), auch wenn sie eine Änderung des konstitutiven Titels oder der Statuten beinhalten. Vermietung von gemeinsamen Elementen, die keine zugewiesene Nutzung haben.

Mit einfacher Mehrheit (Hälfte plus eins)
Arbeiten oder neue Dienstleistungen zur Beseitigung architektonischer Barrieren, die den Zugang oder die Mobilität von Menschen mit Behinderungen oder Personen über 70 Jahren erschweren, deren Höhe den Gegenwert von 12 Monatsbeiträgen übersteigt.

Andere Vereinbarungen. Beim ersten Aufruf, bei dem die Hälfte plus einer der Eigentümer anwesend ist, wird er mit der Hälfte plus einer Mehrheit der Quoten angenommen, beim zweiten Aufruf mit der Stimme von mehr als der Hälfte der Anwesenden.

Mit einer Mehrheit von 1/3
Installation von Telekommunikationsinfrastruktur und neuer Energieversorgung. Die Kosten werden von denjenigen Personen übernommen, die das Projekt genehmigen, sowie von denen, die sich später anmelden wollen.
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