Beschlüsse, die Einstimmigkeit erfordern, sind alle diejenigen, die die Billigung oder Änderung des konstitutiven Titels oder der Statuten der Eigentümergemeinschaft beinhalten. Änderungen in der Struktur des Gebäudes oder der gemeinsamen Elemente: Bau neuer Stockwerke, Änderungen der Fassade, Einbau eines Schwimmbads... Änderung der Beteiligungskosten an den gemeinsamen Ausgaben.
Mit einer Mehrheit von 3/5
Schaffung oder Abschaffung der Dienste wie Aufzug, Pförtnerloge, Hausmeister, Überwachung oder andere gemeinsame Einrichtungen von allgemeinem Interesse (Geräte, die die Energie- oder Wassereffizienz des Gebäudes verbessern...), auch wenn sie eine Änderung des konstitutiven Titels oder der Statuten beinhalten. Vermietung von gemeinsamen Elementen, die keine zugewiesene Nutzung haben.
Mit einfacher Mehrheit (Hälfte plus eins)
Arbeiten oder neue Dienstleistungen zur Beseitigung architektonischer Barrieren, die den Zugang oder die Mobilität von Menschen mit Behinderungen oder Personen über 70 Jahren erschweren, deren Höhe den Gegenwert von 12 Monatsbeiträgen übersteigt.
Andere Vereinbarungen. Beim ersten Aufruf, bei dem die Hälfte plus einer der Eigentümer anwesend ist, wird er mit der Hälfte plus einer Mehrheit der Quoten angenommen, beim zweiten Aufruf mit der Stimme von mehr als der Hälfte der Anwesenden.
Mit einer Mehrheit von 1/3
Installation von Telekommunikationsinfrastruktur und neuer Energieversorgung. Die Kosten werden von denjenigen Personen übernommen, die das Projekt genehmigen, sowie von denen, die sich später anmelden wollen.